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Am 18. August 2023 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesgesetzblatt verkündet. Gleichzeitig erfolgte eine Aktualisierung der Beschäftigungsverordnung. Die verschiedenen Änderungen und neuen Aufenthaltstitel werden nun gestaffelt eingeführt. Die Modifikationen bezüglich der Blauen Karte EU treten am 18. November 2023 in Kraft. Die meisten anderen relevanten Änderungen für das Gastgewerbe, wie die Einführung der neuen Erfahrungssäule und der kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung, werden ab dem 1. März 2024 wirksam. Eine bedeutende Ausnahme bildet die neue Chancenkarte, die erst am 1. Juni 2024 in Kraft tritt.

Die Neugestaltung wird von ET-GLG als einen bedeutsamen und längst überfälligen Schritt in die positive Richtung betrachtet. Zahlreiche Anliegen, die durch Stellungnahmen und zahlreiche Gespräche mit Ministerien und der Politik eingebracht wurden, fanden Eingang in die Neuerungen. Insbesondere in den letzten Wochen vor der Verabschiedung wurden für das Gastgewerbe entscheidende Verbesserungen realisiert. Dazu gehören Anpassungen bezüglich der Anschlussperspektiven nach Erhalt einer Chancenkarte, der Deutschkenntnisanforderungen und der Ausweitung der Westbalkanregelung. Die Möglichkeit für bereits beruflich integrierte und qualifizierte Geflüchtete, die sich in Deutschland aufhalten, aus dem Asylverfahren in das Erwerbsmigrationssystem zu wechseln, wird als besonders bedeutsam erachtet. Ferner betont die Branche, dass das bisherige strikte Festhalten an deutschen Vorstellungen von einer „Fachkraft“ zumindest teilweise flexibler gestaltet wurde. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da im Gastgewerbe sowie in zahlreichen anderen Branchen qualifiziertes Personal fehlt, selbst wenn formale Qualifikationen nicht zwingend vorhanden sind.

Obwohl nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik vollständig erfüllt werden, bieten die aktuellen Maßnahmen für Arbeitskräfte ohne formale Qualifikation interessante Möglichkeiten. Die Schritte erscheinen jedoch noch zurückhaltend, die Regelungen wirken teilweise überkomplex und weisen weiterhin einige Hürden auf. Dennoch eröffnen sich für engagierte Hoteliers und Gastronomen zusätzliche Chancen, dringend benötigte Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen.
Welche nächsten Schritte folgen, hängt von der konkreten Situation ab:

Trotz der erfolgten Rechtsänderungen bleibt der Weg bis zur voll funktionsfähigen Erwerbsmigration herausfordernd. Die bestehenden Vorschriften sind eine Sache, aber ihre effektive Umsetzung in den Behörden ist eine andere. Die Abgeordneten der Ampelfraktionen im Bundestag haben erkannt, dass es hier erheblichen Verbesserungsbedarf gibt. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der Zentralisierung der Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder einer neuen Behörde zu prüfen, um die Effizienz zu steigern. Auch die Option einer digitalen Einwanderungsagentur wird in Betracht gezogen. ET-GLG hat betont, dass insbesondere Visastellen und Ausländerbehörden oft als Engpässe fungieren. Wir werden weiterhin Druck ausüben, um Beschleunigung und Entbürokratisierung zu fordern und im ständigen Dialog mit den zuständigen Ministerien und Behörden zu bleiben.

Zusätzlich ist es entscheidend, dass Unternehmen bei der internationalen Personalbeschaffung sowohl organisatorisch als auch finanziell unterstützt werden.

ET-GLG setzt sich politisch dafür ein, dass dieser Kurs konsequent fortgesetzt wird. Das beinhaltet arbeitsmarktorientierte Gesetze ebenso wie effektive Behörden, unkomplizierte Visaverfahren, qualitativ hochwertige Deutschkurse, professionelle Arbeitsvermittlung, eine offene Willkommenskultur und eine erfolgreiche Integration.

FAQ: Arbeitskräfte-Einstellung und Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten im Gastgewerbe

Die Beschäftigung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten im Gastgewerbe wird verbessert, um den Prozess zu erleichtern und zu optimieren.
Die Neuerungen sollen die Anstellung von internationalen Arbeitskräften im Gastgewerbe erleichtern, was zu einer breiteren Auswahl an Fachkräften führt und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand reduziert.
Mit „Beschleunigung und Entbürokratisierung“ ist gemeint, dass die Verfahren zur Einstellung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten im Gastgewerbe effizienter gestaltet werden sollen, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Konkrete Maßnahmen könnten die Vereinfachung von Antragsverfahren, verkürzte Bearbeitungszeiten und klare Richtlinien für Arbeitgeber umfassen, um den gesamten Ablauf zu beschleunigen.
Die Verbesserungen fokussieren sich primär auf die Anstellung von Arbeitskräften. Verbraucherschutzthemen könnten indirekt davon profitieren, indem gut ausgebildete Fachkräfte zu einem höheren Qualitätsstandard in der Dienstleistungsbranche beitragen.
Unternehmen im Gastgewerbe können von einer größeren Auswahl an qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten profitieren und gleichzeitig von einer beschleunigten, weniger bürokratischen Anstellung profitieren.
Detaillierte Informationen zu den aktualisierten Regelungen können bei den zuständigen Arbeits- und Einwanderungsbehörden sowie einschlägigen Branchenverbänden eingeholt werden.
Arbeitgeber sollten klären, ob und wie die neuen Regelungen auf bereits angestellte Fachkräfte aus Drittstaaten zutreffen, um mögliche Auswirkungen zu verstehen.

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