Am 18. August 2023 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesgesetzblatt verkündet. Gleichzeitig erfolgte eine Aktualisierung der Beschäftigungsverordnung. Die verschiedenen Änderungen und neuen Aufenthaltstitel werden nun gestaffelt eingeführt. Die Modifikationen bezüglich der Blauen Karte EU treten am 18. November 2023 in Kraft. Die meisten anderen relevanten Änderungen für das Gastgewerbe, wie die Einführung der neuen Erfahrungssäule und der kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung, werden ab dem 1. März 2024 wirksam. Eine bedeutende Ausnahme bildet die neue Chancenkarte, die erst am 1. Juni 2024 in Kraft tritt.
Die Neugestaltung wird von ET-GLG als einen bedeutsamen und längst überfälligen Schritt in die positive Richtung betrachtet. Zahlreiche Anliegen, die durch Stellungnahmen und zahlreiche Gespräche mit Ministerien und der Politik eingebracht wurden, fanden Eingang in die Neuerungen. Insbesondere in den letzten Wochen vor der Verabschiedung wurden für das Gastgewerbe entscheidende Verbesserungen realisiert. Dazu gehören Anpassungen bezüglich der Anschlussperspektiven nach Erhalt einer Chancenkarte, der Deutschkenntnisanforderungen und der Ausweitung der Westbalkanregelung. Die Möglichkeit für bereits beruflich integrierte und qualifizierte Geflüchtete, die sich in Deutschland aufhalten, aus dem Asylverfahren in das Erwerbsmigrationssystem zu wechseln, wird als besonders bedeutsam erachtet. Ferner betont die Branche, dass das bisherige strikte Festhalten an deutschen Vorstellungen von einer „Fachkraft“ zumindest teilweise flexibler gestaltet wurde. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da im Gastgewerbe sowie in zahlreichen anderen Branchen qualifiziertes Personal fehlt, selbst wenn formale Qualifikationen nicht zwingend vorhanden sind.
Welche nächsten Schritte folgen, hängt von der konkreten Situation ab:
Trotz der erfolgten Rechtsänderungen bleibt der Weg bis zur voll funktionsfähigen Erwerbsmigration herausfordernd. Die bestehenden Vorschriften sind eine Sache, aber ihre effektive Umsetzung in den Behörden ist eine andere. Die Abgeordneten der Ampelfraktionen im Bundestag haben erkannt, dass es hier erheblichen Verbesserungsbedarf gibt. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der Zentralisierung der Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder einer neuen Behörde zu prüfen, um die Effizienz zu steigern. Auch die Option einer digitalen Einwanderungsagentur wird in Betracht gezogen. ET-GLG hat betont, dass insbesondere Visastellen und Ausländerbehörden oft als Engpässe fungieren. Wir werden weiterhin Druck ausüben, um Beschleunigung und Entbürokratisierung zu fordern und im ständigen Dialog mit den zuständigen Ministerien und Behörden zu bleiben.
Zusätzlich ist es entscheidend, dass Unternehmen bei der internationalen Personalbeschaffung sowohl organisatorisch als auch finanziell unterstützt werden.
ET-GLG setzt sich politisch dafür ein, dass dieser Kurs konsequent fortgesetzt wird. Das beinhaltet arbeitsmarktorientierte Gesetze ebenso wie effektive Behörden, unkomplizierte Visaverfahren, qualitativ hochwertige Deutschkurse, professionelle Arbeitsvermittlung, eine offene Willkommenskultur und eine erfolgreiche Integration.